Extra-Absicherung für Corona?
NEU: ab sofort gibt es eine extra Absicherung gegen Corona bei uns :) Der sogenannte „Corona-Schutzbrief“. Er ist als Kombi zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung buchbar. Du kannst ihn mit nur 1 Klick hinzufügen, und zwar direkt in unserem Trip-Buchungsformular!
Welche Vorteile bietet der Corona-Schutzbrief?
Du bist VOR und WÄHREND der Reise abgesichert:
- Bei Infektion mit Corona (COVID-19)
- Aber auch schon bei Verdacht auf Corona und daraus folgender häuslicher Quarantäne
- Die Versicherung übernimmt dann Kosten wie z.B.: Stornokosten, Umbuchungskosten, Mehrkosten, Ersatz für ausgefallene Reiseleistungen bei Reiseabbruch, Unterkunft und Verpflegung bei Quarantäne-Anordnung.
Der Corona-Schutzbrief (alle Infos im Detail):
Schutz VOR Beginn der Reise:
Der Corona-Schutzbrief schützt dich, wenn du die Reise noch nicht angetreten hast und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten kannst.
Zulässige Gründe für einen Reiserücktritt im Rahmen dieser Versicherung:
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und deshalb Einreiseverbot in das Zielland, bzw. Teilnahmeverbot durch den Reiseveranstalter (z.B. BackpackerPack). Infektion ist nachzuweisen durch einen positiven PCR Test (maximal 72 Stunden vor Abreise)
Versicherte Fälle:
- Reise wird nicht angetreten
- Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
- Reise muss umgebucht werden
Übernommene Kosten:
- Stornokosten bei Rücktritt
- Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
- Umbuchungskosten
- Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
- Visa-Gebühren bis 100€
- Höhe der Versicherungssumme ist der volle ausgeschriebene Reisepreis
Schutz WÄHREND der Reise:
Unser Corona-Schutzbrief schützt dich aber auch noch, wenn du die Reise bereits angetreten hast und dein Trip Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss.
Zulässige Gründe für einen Reiseabbruch:
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Versicherte Fälle:
- Dein Trip kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
- Deine Reise muss beendet werden
- TOP: Gilt auch für Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung besteht
Übernommene Kosten durch die Versicherung:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
- Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch:
- Findet ein Reiseabbruch in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet. Höhe der Versicherungssumme ist der volle ausgeschriebene Reisepreis.
- Findet ein Reiseabbruch in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Voraussetzungen und wie buche ich das?:
- Du musst eine Reise bei BackpackerPack buchen
- Du setzt im Buchungsformular mit 1 Klick das Häkchen bei "Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutzbrief dazu buchen". Fertig :)
Schäden können übrigens ganz einfach online in nur wenigen Klicks gemeldet werden! Falls also der Versicherungsfall eintritt ist alles schnell und einfach geregelt :)
Es gelten ausschließlich die offiziellen Bedingungen der Versicherung (Würzburger Versicherung). Diese findest du hier zum Abruf. Ausführliche Infos kannst du im Detail auch auf der Website der Versicherung nachlesen: hier
Gesetzlicher Hinweis zur Versicherungsvermittlung:
Die BackpackerPack GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister mit der Register-Nr. D-E69D-2RAUB-89 eingetragen als gebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 4 GewO Bundesrepublik Deutschland. Für die Versicherungsvermittlungstätigkeit hat die Würzburger Versicherungs-AG die Haftung übernommen. Die BackpackerPack GmbH ist von der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO befreit.