Extra-Absicherung für Corona?

Jetzt NEU

NEU: ab sofort gibt es eine extra Absicherung gegen Corona bei uns :) Der sogenannte „Corona-Schutzbrief“. Er ist als Kombi zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung buchbar. Du kannst ihn mit nur 1 Klick hinzufügen, und zwar direkt in unserem Trip-Buchungsformular!

Welche Vorteile bietet der Corona-Schutzbrief?

Du bist VOR und WÄHREND der Reise abgesichert:

  • Bei Infektion mit Corona (COVID-19)
  • Aber auch schon bei Verdacht auf Corona und daraus folgender häuslicher Quarantäne
  • Die Versicherung übernimmt dann Kosten wie z.B.: Stornokosten, Umbuchungskosten, Mehrkosten, Ersatz für ausgefallene Reiseleistungen bei Reiseabbruch, Unterkunft und Verpflegung bei Quarantäne-Anordnung.

Der Corona-Schutzbrief (alle Infos im Detail):

Schutz VOR Beginn der Reise:

Der Corona-Schutzbrief schützt dich, wenn du die Reise noch nicht angetreten hast und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten kannst.

Zulässige Gründe für einen Reiserücktritt im Rahmen dieser Versicherung:              

  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und deshalb Einreiseverbot in das Zielland, bzw. Teilnahmeverbot durch den Reiseveranstalter (z.B. BackpackerPack). Infektion ist nachzuweisen durch einen positiven PCR Test (maximal 72 Stunden vor Abreise)

Versicherte Fälle:

  • Reise wird nicht angetreten
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden

Übernommene Kosten: 

  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
  • Umbuchungskosten
  • Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Visa-Gebühren bis 100€
  • Höhe der Versicherungssumme ist der volle ausgeschriebene Reisepreis

Schutz WÄHREND der Reise:

Unser Corona-Schutzbrief schützt dich aber auch noch, wenn du die Reise bereits angetreten hast und dein Trip Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss.

Zulässige Gründe für einen Reiseabbruch:

  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne

Versicherte Fälle:

  • Dein Trip kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
  • Deine Reise muss beendet werden
  • TOP: Gilt auch für Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung besteht

Übernommene Kosten durch die Versicherung:   

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch:             

  • Findet ein Reiseabbruch in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet. Höhe der Versicherungssumme ist der volle ausgeschriebene Reisepreis.
  • Findet ein Reiseabbruch in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.

Voraussetzungen und wie buche ich das?:

  • Du musst eine Reise bei BackpackerPack buchen
  • Du setzt im Buchungsformular mit 1 Klick das Häkchen bei "Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutzbrief dazu buchen". Fertig :)

 

Schäden können übrigens ganz einfach online in nur wenigen Klicks gemeldet werden! Falls also der Versicherungsfall eintritt ist alles schnell und einfach geregelt :)

Es gelten ausschließlich die offiziellen Bedingungen der Versicherung (Würzburger Versicherung). Diese findest du hier zum Abruf. Ausführliche Infos kannst du im Detail auch auf der Website der Versicherung nachlesen: hier

 

 

Gesetzlicher Hinweis zur Versicherungsvermittlung:

Die BackpackerPack GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister mit der Register-Nr. D-E69D-2RAUB-89 eingetragen als gebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 4 GewO Bundesrepublik Deutschland. Für die Versicherungsvermittlungstätigkeit hat die Würzburger Versicherungs-AG die Haftung übernommen. Die BackpackerPack GmbH ist von der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO befreit.